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05.05.2020 12:58 Alter: 4 yrs
Kategorie: Arbeits-/Sozialrecht

Firmenrad: Keine Überwälzung der Leasingraten auf erkrankte Arbeitnehmer


Das Arbeitsgericht Osnabrück entschied, dass eine Vertragsklausel mit der Verpflichtung zur Übernahme der Leasingkosten für zwei Firmenräder durch einen erkrankten Arbeitnehmer für den Zeitraum nach Ab-lauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung unwirksam ist. Die Klausel falle dadurch ersatzlos weg. Des Weite-ren hält das Gericht auch die voraussetzungslose Ab-kehr von dem Herausgabeverlangen seitens des Ar-beitgebers und die dann entstehende Pflicht des Ar-beitnehmers zur Zahlung der Leasingkosten für unan-gemessen.
Im Übrigen weist das Arbeitsgericht darauf hin, dass in der Firmenrad-Vereinbarung für eine dritte, am Arbeitsverhältnis nicht beteiligte Person (z. B. Ehegat-te) unter Ausnutzung der steuerrechtlichen Belange des Arbeitnehmers eine Steuerverkürzung gesehen werden könnte.


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