Wer anlässlich der Hochwasserkatastrophe in Deutschland Spenden getätigt hat, kann diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gelten Erleichterungen für den Nachweis von
Spenden. Es reicht für alle Spenden, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) eines Kreditinstitutes als Spendenquittung aus. Das gilt auch für Spender, die nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Land wohnen.
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