Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Diesen Betrag darf ein Arbeitnehmer pro Arbeitstag vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei zählt die einfache Entfernung. Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten. Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, bekommen eine sog. Mobilitätsprämie. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale - also 4,9 Cent. Bei einem kürzeren Arbeitsweg besteht jedoch kein Anspruch.
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