Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz teilt mit, dass die Finanzämter ab Juni 2020 keine Zahlungser-innerungen für Steuervorauszahlungen mehr verschi-cken und daher die Teilnahme am Lastschrifteinzugs-verfahren empfohlen wird.
Bisher wurden Bürger und Unternehmen, die Voraus-zahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschafts-teuer leisten müssen, quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Durch die Einstellung des Versan-des dieser Zahlungserinnerungen für Steuervoraus-zahlungen spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 Euro an Porto- und Papierkosten.
Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Verlängerung von...
Wenn ein Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr vereinbart,...
Kosten für die Fällung eines morschen, nicht mehr standsicheren Baumes fallen unter die...