Zwar sind Kryptowährungen wie Bitcoin kein gesetz-liches Zahlungsmittel. Wenn ein Anleger in sie inves-tiert und innerhalb eines Jahres an- und verkauft, muss der Gewinn jedoch in der Einkommensteuerer-klärung angegeben werden!
Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins und Co. un-terliegen wie bei anderen Wirtschaftsgütern auch der Steuer. So entschied auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass Kryptowährungen grundsätzlich mit Fremdwährungen vergleichbar sind, deren Gewin-ne ebenfalls besteuert werden.
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