Die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Das teilte das Bundesfinanzministerium am 04.12.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise mit. Am 17.12.2020 hat sich die Große Koalition darüber hinaus kurzfristig auf eine umfassendere Fristverlängerung geeinigt, die bis 31.08.2021 reichen soll.
Zudem werden den Angaben zufolge auch Stundungsmöglichkeiten verlängert. Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bis zum 31.03.2021 einen Antrag auf Stundung stellen. Die Stundungen laufen dann längstens bis zum 30.06.2021. Damit würden bis Ende Dezember 2020 befristete Regelungen verlängert.
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