Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat Hinweise gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 ha-ben. U. a. wird die Einkünfteerzielungsabsicht bei „Liebhaberei“ besonders geprüft. Auch in anderen Bundesländern wird in vielen Bereichen besonders auf exakte Angaben Wert gelegt und geprüft.
? Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Arbeitnehmern sind u. a. beim Bereich Wer-bungskosten: doppelte Haushaltsführung, Aus-wärtstätigkeit. Im Bereich Sonderausgaben: Bei-träge an berufsständische Versorgungseinrichtun-gen. Im Bereich Pflege: Kosten der Heimunterbrin-gung, doppelte Haushaltsführung und erstmalige Unterstützungsleistungen.
? Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Immobilien-Eigentümern sind z. B. erstmalige Vermietung einer Ferienwohnung und Photo-
voltaikanlage bei erstmaliger Geltendmachung sowie erstmalige Verpachtung.
? Prüfungsschwerpunkte bei den Steuererklärungen von Kapitalanlegern sind u. a. Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer als Sonderausgaben, Darlehens-beziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Ge-sellschafter. In diesem Bereich werden besonders viele Finanzämter die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften prüfen.
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