Das Finanzamt gewährt Eltern auch für erwachsene Kinder steuerliche Vorteile. Wenn Volljährige eine Berufsausbildung machen, können Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden.
Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten und das Kind zudem auswärtig untergebracht ist. Solange sich das Kind in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befindet, wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
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