Geklagt hatte ein Testingenieur, der im Bereich Pro-duct Qualification nach der sog. Scrum-Methode be-schäftigt war. Dabei handelt es sich um eine Form der agilen Arbeit, die weitgehend auf fachliche Weisungen durch den Arbeitgeber an die Gruppenmitglieder ver-zichtet. Stattdessen findet eine Selbstregulierung und -kontrolle der Arbeitsgruppe statt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte der Arbeitgeber dem Kläger und einem weiteren Mitglied des Projekt-Teams ein Arbeitszeugnis. Der Kläger sah sich im Ver-gleich zu diesem Mitarbeiter schlechter bewertet und verlangte die Angleichung seines Zeugnisses. Er habe Anspruch auf ein gleichlautendes Zeugnis, da im Scrum-Team die individuelle Arbeitsleistung aufgrund der Eigenart dieser Methode nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe und Team-Ziele vorrangig gewesen seien. Die Leistungen seien hiernach mindestens ebenso zu bewerten wie diejenigen des Kollegen.
Das Arbeitsgericht Lübeck war anderer Meinung. Auch in agilen Arbeitsumgebungen unter Einsatz der sog. Scrum-Methode sei die individuelle Leistung messbar und für die Tätigkeitsbeschreibung wie auch die Bewertung der Leistung eines Zeugnisses allein maßgeblich. Der Einsatz bestimmter moderner Ar-beitsmethoden stehe dem nicht entgegen, selbst wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt. Die Scrum-Methode ver-hindere keine individuelle Leistungsbewertung. Da der Kläger im Übrigen nichts zu den aus seiner Sicht ge-gebenen besseren Leistungen vorgetragen habe, hat-te die Klage keinen Erfolg.
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